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Hörgeräte-Versicherungen

Mit unseren beiden Partnern Schiegg Assekuranzservice und WERTGARANTIE an unserer Seite bieten wir Ihren Kunden nicht nur Sicherheit, sondern ein Rundum-Paket, das ihre Hörgeräte stets bestens absichert.

Beratung anfragen

Schiegg Assekuranzservice GmbH –
Hörgeräte-Flatrate-Versicherung

Die Schiegg AssekuranzService GmbH mit Sitz in Kirchheim ist eine Bezirksdirektion der Mannheimer Versicherung AG und hat sich seit 1994 auf die Versicherung von Brillen-, Kontactlinsen- und Hörgeräten spezialisiert.

Was ist versichert?

Bruch, Beschädigung, Zerstörung, unsachgemäße Handhabung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung. Bei Contactlinsen- und Hörgeräten auch das Abhandenkommen.

Wann kann eine Versicherung abgeschlossen werden?

Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum kann die Versicherung abgeschlossen werden.

Versicherungsdauer

36 bzw. 48 Monate

Wie ist das Vorgehen bei einem Schadensfall?

Schadenfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt zu melden. Zur Schadenmeldung verwenden Sie bitte das hinterlegte Schadenformular und fügen folgende Unterlagen mit bei:

  • Entlastung Ihrer Buchhaltung
  • Lieferschein über Ersatzbeschaffung
  • Foto der beschädigten Teile (auf Verlangen müssen die beschädigten Teile per Post zugeschickt werden – bitte beschädigte Teile bis zur Regulierung des Schadenfalles aufbewahren).

Wertgarantie – DER STARKE
SCHUTZ FÜR GUTES HÖREN

Ein Kundenbindungsintrument – ertragreich und nachhaltig! –
Dieser starke Partner mit über 60 Jahren Erfahrungen bedeutet für Sie eine erweiterte Auswahl an Schutz und Sicherheit für die wertvollen Besitztümer Ihrer Kundschaft.

Was ist versichert?

Was ist versichert

Versicherungsdauer

Versicherungsdauer: bis zu 5 Jahre

Vorteile

Versicherungsdauer: 36 bzw. 48 Monate

Wie ist das Vorgehen bei einem Schadensfall?

  1. Endkunde schließt Vertrag mit WERTGARANTIE.
  2. Der Endkunde wendet sich im Schadenfall an sein Hörgeräte-Fachgeschäft vor Ort.
  3. Der Akustiker vor Ort klärt die Abwicklung und repariert bzw. tauscht aus.
  4. Der Akustiker vor Ort klärt die mögliche Bezuschussung durch die Krankenkassen.
  5. Der nicht durch die Krankenkasse gedeckte Schadenbetrag wird an WERTGARANTIE verrechnet.
  6. Die Auszahlung des Schadens erfolgt im 8-Stunden-Service von WERTGARANTIE an den Partner vor Ort.